AKTUELLER STATUS
& INFOS ZU DEN ERÖRTERUNGSTERMINEN
Das
Verfahren durchläuft die folgenden Positionen. Wir
befinden uns nun vor Punkt 5 …
- Einreichung der Antragsunterlagen durch die Firma Fahrner:
abgeschlossen
- Einreichung der Einwendungen gegen das Vorhaben: abgeschlossen
- Auswertung
der Einwendungen durch das Landratsamt Regensburg:
abgeschlossen
- Erörterungstermin 1:
durchgeführt am 1. Juni 2022 im Saal des Restaurants
„Barbinger“, Kirchstraße 1A, 93092 Barbing
-
Erörterungstermin 2: voraussichtlich
im Juli 2022 ... der genaue Zeitpunkt wird vom Landratsamt
noch festgelegt
- Entscheidung über das Vorhaben: Zeitpunkt unbekannt
- Öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung: Zeitpunkt unbekannt
- Klageeinreichung gegen das
Vorhaben: Die Frist beträgt einen Monat ab der öffentlichen
Bekanntgabe der Entscheidung
Warum ist ein zweiter Erörterungstermin
notwendig ... ?
- Viele interessierte Personen
konnten aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe den ersten
Termin nicht wahrnehmen
- Dies führte zu zahlreichen
Beschwerden
- Die zu besprechenden Themen
konnten aufgrund der hohen Anzahl nicht an einem Tag
abgearbeitet werden
- Deshalb hat das Landratsamt nun
mindestens einen weiteren Termin mit längerer
Ankündigungszeit vorgesehen
Wann und wo findet der
zweite Erörterungstermein statt ... ?
- Datum: vermutlich Mitte bis Ende
Juli 2022
- Ort: vermutlich erneut im Saal
des Restaurants „Barbinger“, Kirchstraße 1A, 93092 Barbing
- Uhrzeit: noch unbekannt
Ich habe noch Fragen zum
Erörterungstermin. An wen kann ich mich wenden ... ?
Was passiert beim Erörterungstermin ... ?
- Alle Personen, die eine
Einwendung gegen das Vorhaben abgegeben haben, können sich
die Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes sowie
des Antragstellers (Firma Fahrner) anhören und bei Bedarf
nochmals ihre Einwände gegen das Vorhaben vorbringen. Jeder
kann, aber niemand muss etwas sagen.
- Zitat des Landratsamtes ...
"Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig
erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die
Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein
kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben,
Gelegenheit geben, ihre Einwendungen erläutern zu können.
Sollte für den Erörterungstermin mehr Zeit notwendig sein,
wird er am 2. Juni – auch wieder im Saal des Restaurants
„Barbinger“ – fortgesetzt."
Ist eine Anmeldung zur
Teilnahme am
Erörterungstermein notwendig ... ?
- Nein ... das Landratsamt bittet
um eine vorherige Anmeldung, um die Anzahl der Personen
abschätzen zu können.
- Eine Anmeldung ist jedoch nicht
notwendig und unverbindlich.
Wie geht es nach dem Erörterungstermin weiter ... ?
- Auch im Erörterungstermin ergeht noch keine Entscheidung
zur Sache.
- Die anhörende Behörde gibt zum Ergebnis der Anhörung eine
Stellungnahme ab.
- Diese wird nach Abschluss der Erörterung dann an die entsprechende
Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.
Download - Unterlagen und Stellungnahmen
Infos des Landratsamtes Regensburg
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